Honorar für Steuerberatung
Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden „Kosten“ im Rahmen einer Steuerberatung. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Grundsätzlich ist das Steuerberater-Honorar durch die Vergütungsverordnung für Steuerberater vorgegeben. Die StBVV gibt für einzelne Leistungen keinen genauen Betrag, sondern einen Gebührenrahmen vor.
Die „Kosten“ für die Steuerberatung hängen insbesondere von der Art und Höhe Ihrer Einkünfte ab. Eine pauschale Kostenvorhersage ist daher unseriös.
Der Steuerberater hat sein Honorar zwischen einer Mindestgebühr und einer Höchstgebühr festzusetzen. Kriterien für die Höhe der Steuerberater-„Kosten“ sind hierbei beispielsweise der Schwierigkeitsgrad und der erforderliche zeitliche Aufwand. In der Regel wird bei uns der “mittlere Gebührensatz” angewendet.
In besonderen Einzelfällen kann die Gebührenordnung Vergütungsverordnung für Steuerberater zu unangemessenen Kosten führen. Dies liegt z. B. dann vor, wenn der Zeitaufwand für die Steuerberatung viel zu hoch oder zu niedrig ist. Die Abrechnung des Zeitaufwands kann oftmals dem Einzelfall her gerecht werden.
Die Höhe des Stundensatzes hängt ansonsten vom Schwierigkeitsgrad des Falls, dem damit verbundenen Haftungsrisiko und auch anderen Kriterien ab.